Schritt 1: Um in den unten genannten Ländern Anzeigen für Finanzdienstleistungen jeglicher Art schalten zu können, müssen die meisten Werbetreibenden – in einem ersten Schritt – von G2 verifiziert werden. Um eine Verifizierung von G2-Finanzdienstleistungen zu erhalten, müssen Werbetreibende belegen, dass sie: (1) von einer zuständigen Aufsichtsbehörde autorisiert sind; oder (2) eine Ausnahmeregelung in Anspruch nehmen können. Wichtig: Bestimmte Arten von Werbetreibenden kommen für die G2-Verifizierung nicht in Frage. Wenn Sie beispielsweise kein lizenziertes Unternehmen sind, aber als zugelassener Wiederverkäufer, Makler oder Partner für ein lizenziertes Unternehmen tätig sind, sind Sie nicht zur G2-Verifizierung berechtigt. In solchen Fällen muss das lizenzierte Unternehmen ein Konto bei Google Ads einrichten und eine G2-Verifizierung beantragen. Nach der G2-Verifizierung und dem Abschluss der Verifizierung bei Google als länderspezifisch zugelassener Werbetreibender für Finanzdienstleistungen muss die lizenzierte Einrichtung die Verifizierung für Sie bei Google einleiten, indem sie über dieses Formular eine Liste der Domains oder Websites einreicht, die Sie zur Werbung für ihre Dienstleistungen nutzen. Bevor Sie die Verifizierung von G2-Finanzdienstleistungen beantragen, lesen Sie bitte die Anzeigenrichtlinien für Finanzprodukte und -dienstleistungen von Google.
Schritt 2: Werbetreibende von Finanzdienstleistungen, die die Verifizierung von G2-Finanzdienstleistungen erhalten haben, müssen ihre Identität auch über das Google-Programm zur Verifizierung von Werbetreibenden prüfen lassen. Bitte überprüfen Sie Ihren E-Mail-Posteingang auf eine E-Mail von Google zur Verifizierung von Werbetreibenden. Hinweis: Wenn Werbetreibende zuvor das Programm zur Verifizierung der Identität von Werbetreibenden von Google abgeschlossen haben, müssen sie Schritt 2 nicht ausführen.
Schritt 3: Nachdem Sie die Schritte 1 und 2 ausgeführt haben, können sich Werbetreibende für die Schaltung von Finanzdienstleistungsanzeigen in dem ausgewählten Land bewerben. Wenn Sie sich dafür bewerben, Anzeigen zu schalten, werden Sie nach Ihrem G2-Code gefragt. Zudem müssen alle Werbetreibenden von Finanzdienstleistungen die Anzeigenrichtlinien für Finanzprodukte und -dienstleistungen von Google einhalten. Die Google-Ads-Anwendung finden Sie hier:
Verifizierungsprozess
Wenn Ihr Unternehmen von einer entsprechenden Aufsichtsbehörde zur Erbringung von Finanzdienstleistungen in einem bestimmten Land ermächtigt ist, beantragen Sie die Überprüfung, indem Sie unten auf die Schaltfläche „Bewerben“ klicken.
EXTREM WICHTIG: Die Unternehmensdaten, die Sie während dieses Verifizierungsprozesses angeben, müssen genau mit den Unternehmensdaten übereinstimmen, die im entsprechenden Register vorhanden sind. Die Überprüfung kann zum Beispiel fehlschlagen, wenn der Name oder die Registernummer Ihres Unternehmens anders lautet oder im entsprechenden Register nicht verfügbar ist.
Nach erfolgreicher Übermittlung Ihres Antrags erhalten Sie von G2 eine Bestätigungs-E-Mail, in der der Eingang des Antrags bestätigt wird. Die Bestätigungs-E-Mail enthält einen speziellen Code für Ihren Antrag (Ihren „G2-Code“).
Sie erhalten innerhalb von 5 Kalendertagen von G2 eine E-Mail mit dem Status Ihres Antrags (z. B. genehmigt oder abgelehnt). Bei Genehmigung müssen Sie Ihren G2-Code an Google weitergeben, wenn Sie Anzeigen für Nutzer schalten wollen, die in dem von Ihnen gewählten Land nach Finanzdienstleistungen zu suchen scheinen.
Ausnahmeverfahren
Auch wenn Ihr Unternehmen über keine Zulassung durch eine Behörde für Finanzdienstleistungsaufsicht verfügt, können Sie möglicherweise dennoch Nutzer ansprechen, die gegebenenfalls auf der Suche nach Finanzdienstleistungen sind.
Bitte lesen Sie die nachstehenden Definitionen, um festzustellen, ob Sie eine dieser Ausnahmeregelungen beantragen sollten.
- Ausgenommene Werbetreibende für Nicht-Finanzdienstleistungen: Werbetreibende, die nicht für Finanzdienstleistungen werben, aber einen triftigen Grund haben, Nutzer anzusprechen, die auf der Suche nach Finanzdienstleistungen zu sein scheinen. Beispiele (nicht vollständig): Suchmaschinen, E-Commerce-Plattformen, Anwaltskanzleien.
- Ausgenommene Werbetreibende für Finanzdienstleistungen: Werbetreibende für Finanzdienstleistungen, die nach anwendbarem Recht von der Registrierungspflicht befreit sind.
Nach erfolgreicher Übermittlung Ihres Antrags erhalten Sie von G2 eine Bestätigungs-E-Mail, in der der Eingang des Antrags bestätigt wird. Die Bestätigungs-E-Mail enthält einen speziellen Code für Ihren Antrag (Ihren „G2-Code“).
Sie erhalten innerhalb von 5 Kalendertagen von G2 eine E-Mail mit dem Status Ihres Antrags (z. B. genehmigt oder abgelehnt). Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, müssen Sie Ihren G2-Code an Google weitergeben, wenn Sie Anzeigen für Nutzer schalten wollen, die in dem von Ihnen gewählten Land nach Finanzdienstleistungen zu suchen scheinen.
Bereit, Ihren Antrag zu stellen?
Bitte wählen Sie das Land aus, in dem Sie Werbung schalten möchten.
Bevor Sie Ihren Antrag stellen:
- Stellen Sie sicher, dass Sie zum Erhalt einer G2-Verifizierung berechtigt sind. Lesen Sie dazu bitte Schritt 1 oben.
- Wenn Sie ein bevollmächtigter Vertreter(z. B. eine Marketing-Agentur oder eine Tochtergesellschaft) sind, der die Google Ads-ID im Namen Ihres lizenzierten Kunden oder Ihrer Muttergesellschaft besitzt, geben Sie bitte bei der Antragstellung nicht Ihre eigenen Informationen an, sondern die Ihres Kunden oder Ihrer Muttergesellschaft.